Die finanziellen Mittel für das Baukindergeld, die in diesem Jahr nicht genutzt wurden, sollen gemäß des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2021 im kommenden Jahr bereitgestellt werden. Konkret ist geplant, den Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Dies teilt der Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff mit.
„Wir legen als CDU/CSU-Bundestagsfraktion großen Wert auf die Unterstützung von Familien. Die geplante Verlängerung des Baukindergeldes ist daher der richtige Schritt – auch vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage“, so Rouenhoff.
Das Baukindergeld wurde im Jahr 2018 eingeführt und unterstützt insbesondere junge Familien mit kleinen und mittleren Einkommen beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum. Im Kreis Kleve haben bereits 1.257 Familien das Baukindergeld in Anspruch genommen. Sie wurden mit insgesamt 26,6 Millionen Euro beim Haus- oder Wohnungskauf unterstützt.
Informationen zu den Förderbedingungen können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau abgerufen werden:
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