Am 5. November 2020 hatten zehn Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Änderungsvorschläge zum Regierungsentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt, darunter auch der Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff. Den Abgeordneten ging es dabei vor allem um die Stärkung des Eigenstromverbrauchs, den Abbau bürokratischer Hürden und den wirtschaftlichen Weiterbetrieb bestehender Anlagen. Ein großer Teil der Vorschläge findet sich nun im Gesetz wieder, welches heute in zweiter und dritter Lesung vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.
So sieht das neue EEG 2021 u.a. vor, bei Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW den Eigenstromverbrauch von der EEG-Umlage vollständig zu befreien. Eine weitere Änderung betrifft Betreiber größerer Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 300 und 750 kW. Sie können künftig wählen, entweder den selbst erzeugten Strom nicht zu nutzen und an Ausschreibungen teilzunehmen oder aber die Hälfte ihres erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen und eine Festvergütung für die andere Hälfte in Anspruch zu nehmen. Für Betreiber kleiner Altanlagen wird es keine Pflicht zum Einbau intelligenter Messsysteme (sog. Smart Meter) geben. Darüber hinaus entfallen künftig aufwendige Meldepflichten bei unterschiedlichen Akteuren (u.a. beim Übertragungsnetzbetreiber, Verteilnetzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur). Dazu wird ein sog. "One-Stop-Shop" im Marktstammdatenregister der BNetzA eingerichtet, der zur einzigen Anlaufstelle für Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgebaut werden soll. Das EEG 2021 sieht auch verbesserte Rahmenbedingungen für Biogas- und Wasserkraftanlagen sowie für die tiefe Geothermie vor, um einen wirtschaftlichen Betrieb und damit Ausbau dieser nicht-volatilen erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Zudem wird die Erzeugung von grünem Wasserstoff, der ausschließlich aus erneuerbarem Strom hergestellt wird, vollständig von der EEG-Umlage befreit.
"Die jetzt erfolgte Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Und sie ist ein wichtiges Signal an alle Privathaushalte und kleineren Betriebe. Wir schaffen neue Anreize und unterstreichen mit unserem Gesetz: Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien lohnen sich - egal ob bereits vor Jahren eine solche Anlage errichtet wurde oder eine Investition erst noch bevorsteht“, so Rouenhoff.
Das neu gefasste EEG wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Einige noch nicht in der EEG-Novelle verankerte Vorschläge der zehn Abgeordneten aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind im EEG-Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen enthalten, der heute ebenfalls vom Bundestag verabschiedet wurde. Hierzu zählen u.a. die Weiterentwicklung der Innovationsausschreibungen, steuerliche Verbesserungen beim Mieterstrom, die Entdiskriminierung von Energiedienstleistern beim Eigenstromprivileg und die Nutzung von ansonsten abzuregelendem Strom aufgrund von Netzengpässen. Der Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD legt den Grundstein für weitere Anpassungen des EEG bereits im Frühjahr nächsten Jahres.
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